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Einträge mit Company Name beginnend mit 'S'


Deutschland · 58636  Iserlohn

Kurzbeschreibung
Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (z.B. Befahren von gesperrten Straßen, Fußgängerzonen, Haltverbot, Parkerleichterungen für Ärzte und Schwerbehinderte sowie Bewohner, Umzüge und usw.)
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Deutschland · 07743  Jena

Kurzbeschreibung
Haltverbot wegen Umzug
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Deutschland · 67657  Kaiserslautern

Kurzbeschreibung
Zur Beantragung von Haltverboten, z.B. für Umzugsarbeiten etc.
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Deutschland · 76135  Karlsruhe

Kurzbeschreibung
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, ist für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung) notwendig. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
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Behörde
Deutschland · 34117  Kassel

Kurzbeschreibung
Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (sonstige Ausnahmegenehmigungen)
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Deutschland · 87435  Kempten

Kurzbeschreibung
Sie ziehen um und benötigen dazu ein Umzugsfahrzeug – Was tun, wenn die Möglichkeiten vor Ort beschränkt sind? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung und evtl. eine Halteverbotszone.
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Behörde
Deutschland · 78462  Konstanz

Kurzbeschreibung
Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 42.000 zugelassenen Kfz ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe. Die Abteilung Verkehrswesen regelt als sog. „Straßenverkehrsbehörde“ durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den fließenden und ruhenden Verkehr
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Deutschland · 47800  Krefeld

Kurzbeschreibung
Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.
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Deutschland · 84028  Landshut

Kurzbeschreibung
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d.h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport.
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Deutschland · 04317  Leipzig

Kurzbeschreibung
Die erteilte verkehrsrechtliche Anordnung ist eine Genehmigung zum Aufstellen der Verkehrszeichen. Die Behörde selbst stellt keine Verkehrszeichen auf. Die Verkehrszeichen sind durch Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Firma aufzustellen.
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