Möchten Sie umziehen und brauchen Platz für den Möbelwagen? Plant Ihr Verein einen Straßenumzug oder möchten Sie im Rahmen einer größeren Veranstaltung den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen?
Beschilderung und verkehrsregelnde Maßnahmen nach der StVO, Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte, Verkehrsrechtliche Anordnungen und Sondernutzungserlaubnisse im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Sondernutzung einer öffentlichen Sache bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die zuständige Behörde (z. B Straßenbaubehörde bei Straßen). Die Erlaubnis darf grundsätzlich nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Die erforderlichen Antragsformulare für die Sicherung von Baustellen (RSA), für die Einrichtung von Haltverbotszonen, für die Genehmigung von Karnevals-, Martins- oder Schützenumzügen, für Ausnahmen von den Vorschriften über Höhe, Breite und Länge von Fahrzeug und Ladung
Sie ziehen um und benötigen eine freie Lieferzone für ihren Transporter oder Möbelwagen? Sie können auf Antrag eine zeitlich befristete Haltverbotszone einrichten oder einrichten lassen.
Wer für den Umzug genügend Platz für den Transporter vor dem Haus sicherstellen will, kann Halteverbotsschilder aufstellen. Das Ordnungsamt muss aber vorher die Erlaubnis dafür erteilen.
Für die Sperrung von Parkplätzen für einen Wohnungsumzug kann durch den Durchführenden des Umzuges (Privatperson/Umzugsfirma) ein Antrag auf Erteilung eines Haltverbots (siehe erstes Formular unten) gestellt werden.
Die Genehmigung der Anträge in Bezug auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (zu Veranstaltungszwecken, bei Baumaßnahmen etc.) erfolgt durch das Ordnungsamt.