Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 1 auf Landesstraßen (B und L)?
Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 1 auf Landesstraßen (B und L)?
Breite: 3,01 bis 3,2 m
Länge: 22,01 – 25 m
Gewicht: 50,01 – 60 t
Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).
Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.