Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 2 auf Landesstraßen (B und L)?
Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 2 auf Landesstraßen (B und L)?
reite: 3,21 bis 4,00 m
Höhe: 4,21 bis 4,50 m
Länge: 25,01 – 30,00m
Gewicht: 60,01 – 80 t
Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).
Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.