In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt.
Sie ziehen um und möchten sich dafür Parkplätze vor dem Haus reservieren? Sie bekommen neue Möbel für Ihre Wohnung? In diesem Fall können Sie ein Haltverbot für Ihren Umzug oder die Lieferung Ihrer Möbel beantragen.
Sie benötigen hierfür die Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotzone, die Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der Abteilung Stadtverkehr beantragen können. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vorher, damit Sie die Genehmigung rechtzeitig erhalten
Die Aufgaben des Amtes für Straßenwesen sind die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Brücken. Es betreut die Gewässer und deren Uferstreifen und kümmert sich um den Hochwasserschutz.
Eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung benötigen Sie bei Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder öffentlichen Straßenraumes (Gehwegflächen, Parkstreifen, Fahrbahnflächen oder Fußgängerzonen).