Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 3 auf Landesstraßen (B und L)?
Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 3 auf Landesstraßen (B und L)?
Breite: 4,01 bis 4,50 m
Höhe: ab 4,51 m
Länge: 30,01 – 40 m
Gewicht: 80,01 – 140,00 t
Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).
Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.