Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 4 auf Landesstraßen (B und L)?
Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 4 auf Landesstraßen (B und L)?
Breite: ab 4,51 m
Länge: ab 40,01 m
Gewicht: über 140 t
Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).
Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.