Bei einem Verkehrsaufkommen von mehr als 295.000 zugelassenen Kraftfahrzeugen (Stand I. Quartal 2013) ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe des Tiefbauamtes.
Sondernutzungen, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Parkausweis für Handwerker, Parkausweis für soziale und ambulante Dienste und Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen
In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt.