Für die Sperrung von Parkplätzen für einen Wohnungsumzug kann durch den Durchführenden des Umzuges (Privatperson/Umzugsfirma) ein Antrag auf Erteilung eines Haltverbots (siehe erstes Formular unten) gestellt werden.
Die Genehmigung der Anträge in Bezug auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (zu Veranstaltungszwecken, bei Baumaßnahmen etc.) erfolgt durch das Ordnungsamt.
Außerdem erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen. Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden