Der ständige direkte Kontakt mit dem Bürger zeichnet den Fachbereich Öffentliche Ordnung ganz besonders aus. Sei es im Bürgerbüro, im Rahmen der Verkehrsüberwachung, bei der Überwachung der Einhaltung der Landeshundeverordnung, bei der Ausländerbehörde und nicht zuletzt beim Standesamt.
Der Straßenverkehrsbehörde obliegen unter anderem folgende Aufgaben: Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, Parkausweise/Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen. Ausnahmegenehmigungen: Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot