Bei einem Verkehrsaufkommen von mehr als 295.000 zugelassenen Kraftfahrzeugen (Stand I. Quartal 2013) ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe des Tiefbauamtes.
Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.
Verkehrsbehördliche Anordnungen Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.