Laut den §§ 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (STVO) unterscheidet man zwischen: Bewohner - Parkausweise, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte und Parkerleichterungen für Handwerker und Soziale Dienste, Ausnahmegehmigungen zum Befahren öffentlicher Straßen
Die Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung ist verantwortlich für die Genehmigung von Baumaßnahmen und Sperrungen auf öffentlichem Straßenland, für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Lichtsignalanlagen, elektrisch versenkbaren Pollern ...
Verkehrsbehördliche Anordnungen Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.