Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung ist es in bestimmten Fällen möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten für das Abstellen von Fahrzeugen im Haltverbot oder im Bereich von Parkuhren oder Parkscheinautomaten sowie Parkscheibenregelungen.
Baustellen - und Verkehrsmanagement, Baustellen im Straßenbereich kommen immer ungelegen. Bestensfalls stören sie ein wenig, schlechtestenfalls werden Busse, Krankenwagen und Feuerwehr behindert. Das macht eine sorgfältige Planung und die Korrdinierung der Arbeiten erforderlich
Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur StVO, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen).