In bestimmten Fällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen werden.
Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot beantragen, Halteverbotszone einrichten, Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen, Straßenmusik
Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur StVO, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen).