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Einträge aus dem Jahr 2021


Deutschland · 17033  Neubrandenburg

Kurzbeschreibung
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze) stellt eine Sondernutzung dar. Diese ist in der Regel erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist beim Träger der Straßenbaulast einzuholen.
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Deutschland · 14192  Waren (Müritz)

Kurzbeschreibung
Laut den §§ 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (STVO) unterscheidet man zwischen: Bewohner - Parkausweise, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte und Parkerleichterungen für Handwerker und Soziale Dienste, Ausnahmegehmigungen zum Befahren öffentlicher Straßen
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Deutschland · 24534  Neumünster

Kurzbeschreibung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
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Deutschland · 22846  Norderstedt

Kurzbeschreibung
Es besteht bei der Stadt Norderstedt die Möglichkeit, eine Genehmigung auf befristete mobile Haltverbote zu stellen. Gleichzeitig kann die Ausnahmegenehmigung zum Parken auf der mit dem Haltverbot gekennzeichneten Fläche erteilt werden.
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Deutschland · 63065  Offenbach

Kurzbeschreibung
Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur StVO, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen).
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Behörde
Deutschland · 16515  Oranienburg

Kurzbeschreibung
Die Sondernutzung einer öffentlichen Sache bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die zuständige Behörde (z. B Straßenbaubehörde bei Straßen). Die Erlaubnis darf grundsätzlich nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
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Deutschland · 94036  Passau

Kurzbeschreibung
usnahmegenehmigungen
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Deutschland · 75175  Pforzheim

Kurzbeschreibung
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
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Deutschland · 08523  Plauen

Kurzbeschreibung
Halteverbot für Umzugstransporte beantragen
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Deutschland · 50259  Pulheim

Kurzbeschreibung
Die erforderlichen Antragsformulare für die Sicherung von Baustellen (RSA), für die Einrichtung von Haltverbotszonen, für die Genehmigung von Karnevals-, Martins- oder Schützenumzügen, für Ausnahmen von den Vorschriften über Höhe, Breite und Länge von Fahrzeug und Ladung
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BRÜCKEN-KRANE

Info:

Ein Brückenkran führt auf hoch­lie­genden Kranbahnen und ist schienen­geführt, das ist auch der wichtigste Un­terschied zu Por­tal­kranen (Schienen auf Bodenniveau). Diese sind auf einem oder zwei Trägern gestützt. Sie können flurgesteuert mit Bedieneinheit bzw. Fernbedienung aus­gerüstet oder mit einem Steuerstand ausgestattet sein.

Auf Brückenkranen können eine oder mehrere Katzen fahren, wobei Ein­träger­brücken­krane meist mit Un­ter­lauf­katzen auf einem I-Profil-Träger aus­ge­stattet sind. Krane für mit­tel­schwere Lasten können mit einer Untergurt­katze oder Winkel­laufkatze mit einem ge­schweiß­ten Kasten­träger als Haupt­träger aus­gerüstet sein. Bei außer­plan­mäßigen Ereignissen sichert ein Fang­haken die Spur­führung.

Bei Zwei­träger­brücken­kranen ver­fährt eine Zwei­schie­nen­lauf­katze auf zwei parallelen Schienen, die auf den Ober­gurten ge­schweißt sind.

Einsatzgebiete:

Der Brückenkran ermöglicht drei Be­wegungs­richtungen mittels Kranbrücke (Kranfahrt) und Hebezeug (Katzfahrt, Hubweg) und ist damit optimal für das flurfreie Bewegen von schweren Lasten innerhalb eines Ge­bäudes ausgelegt.

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