Der Straßenverkehrsbehörde obliegen unter anderem folgende Aufgaben: Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, Parkausweise/Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen. Ausnahmegenehmigungen: Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Einrichtung einer Haltverbotszone für Wohnungsumzug, Möbellieferung, etc. - Haltverbote (Verkehrszeichen 283) für Wohnungsumzüge oder andere kurzfristige Absperrungen von Parkraum (Baumschnitt etc.).
Wer für den Umzug genügend Platz für den Transporter vor dem Haus sicherstellen will, kann Halteverbotsschilder aufstellen. Das Ordnungsamt muss aber vorher die Erlaubnis dafür erteilen.
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone benötigen, beispielsweise für Umzüge, Baustellenbelieferungen oder ähnliche Anlässe. Das Haltverbot können Sie entweder online, per E-Mail, Fax oder Post beantragen.