Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Polizeikommissariat. Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag persönlich oder schriftlich per Post bzw. Fax rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin an das zuständige Polizeikommissariat.
Zuständige Amt für Straßenrechtliche Anordnungen, Genehmigungen nach StVO
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Rechtliches
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