Auf vielen Straßen im Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten oder die StVO verbietet ein Halten und Parken. Dennoch besteht unter Umständen anlassbezogen der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen.
Die Fachabteilung Verkehrsrecht u. Ordnungswidrigkeiten ist zuständig für Beschilderungen, die Genehmigung u. Überwachung von Baustellen und Veranstaltungen, die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstellen von Gerüsten und Containern, die Genehmigung für Groß- u. Schwertransporte