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Stufe 3

Die Transportabsicherung muss durch zwei vereidigte Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit zwei entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeugen durchgeführt werden. Bei besonderen Gefahrenstellen besteht die Ermächtigung, Blaulicht zu verwenden.


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Die MARE Schwerlastservice GmbH unterstützt Ihr Transportunternehmen bei der gesamten Logistik und hilft Ihnen bei der Durchführung des Transports. Sie bekommen die sicherste und schnellste Lösung – das spart Zeit und Geld.
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Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Planung und Durchführung der Transportbegleitung für Schwer- und Sondertransporte in Österreich und Deutschland. Unser erfahrenes Team weiß, wie man Ihre Transport-Anliegen am besten abwickelt.
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