Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, ist für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung) notwendig. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Sie haben keinen privaten Stellplatz, wohnen in einer stark beparkten Straße und brauchen eine freie Anfahrtszone für einen Möbelwagen, ein Lieferfahrzeug oder für einen anderen Zweck?
Da die Straßenverkehrsordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie, für das Aufstellen eines Kranes, eine Ausnahmegenehmigung. Diese Anordnung hat derjenige einzuholen, der im öffentlichen Verkehrsraum Arbeiten ausführt bzw. den öffentlichen Verkehrsraum ...
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone benötigen, beispielsweise für Umzüge, Baustellenbelieferungen oder ähnliche Anlässe. Das Haltverbot können Sie entweder online, per E-Mail, Fax oder Post beantragen.