Nach der Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder den Verkehr umleiten.
Anordnung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrssicherung im öffentlichen Verkehrsraum, z. B. zur Geschwindigkeits- oder Parkraumregulierung, bei Baustellen oder bei Veranstaltungen. Die Anordnungen zeigen sich in Form von Schildern, Markierungen, Pfosten, Baken oder Schranken...
Die Aufgaben des Amtes für Straßenwesen sind die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Brücken. Es betreut die Gewässer und deren Uferstreifen und kümmert sich um den Hochwasserschutz.