Anordnung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrssicherung im öffentlichen Verkehrsraum, z. B. zur Geschwindigkeits- oder Parkraumregulierung, bei Baustellen oder bei Veranstaltungen. Die Anordnungen zeigen sich in Form von Schildern, Markierungen, Pfosten, Baken oder Schranken...
Die Aufgaben des Amtes für Straßenwesen sind die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Brücken. Es betreut die Gewässer und deren Uferstreifen und kümmert sich um den Hochwasserschutz.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, ist für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung) notwendig. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.