Möchten Sie umziehen und brauchen Platz für den Möbelwagen? Plant Ihr Verein einen Straßenumzug oder möchten Sie im Rahmen einer größeren Veranstaltung den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen?
Die Verkehrslenkung bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur übergeordneten Lenkung und Beeinflussung von Verkehrselementen in einem Verkehrsnetz.
Sie ziehen um und möchten sich dafür Parkplätze vor dem Haus reservieren? Sie bekommen neue Möbel für Ihre Wohnung? In diesem Fall können Sie ein Haltverbot für Ihren Umzug oder die Lieferung Ihrer Möbel beantragen.
Es besteht die Möglichkeit, für Umzüge eine Parkfläche freizuhalten durch das Aufstellen von Halteverboten.
Hierfür wird eine Genehmigung für das Aufstellen der Verkehrszeichen benötigt.
Die erteilte verkehrsrechtliche Anordnung ist eine Genehmigung zum Aufstellen der Verkehrszeichen. Die Behörde selbst stellt keine Verkehrszeichen auf. Die Verkehrszeichen sind durch Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Firma aufzustellen.
Sie möchten umziehen und benötigen eine Genehmigung für ein Haltverbot (Halteverbot) ? Hier erfahren Sie, wann Sie ein Haltverbot beantragen und was Sie beachten müssen.
Auf vielen Straßen im Düsseldorfer Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge.
Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird grundsätzlich nur für ein Umzugsfahrzeug erteilt. Ausnahmen müssen gesondert begründet werden.
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