In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt.
Sie benötigen hierfür die Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotzone, die Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der Abteilung Stadtverkehr beantragen können. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vorher, damit Sie die Genehmigung rechtzeitig erhalten
Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (z.B. Befahren von gesperrten Straßen, Fußgängerzonen, Haltverbot, Parkerleichterungen für Ärzte und Schwerbehinderte sowie Bewohner, Umzüge und usw.)