Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.
Verkehrsbehördliche Anordnungen Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).