Wer für den Umzug genügend Platz für den Transporter vor dem Haus sicherstellen will, kann Halteverbotsschilder aufstellen. Das Ordnungsamt muss aber vorher die Erlaubnis dafür erteilen.
Der Straßenverkehrsbehörde obliegen unter anderem folgende Aufgaben: Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, Parkausweise/Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen. Ausnahmegenehmigungen: Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot