Sie haben keinen privaten Stellplatz, wohnen in einer stark beparkten Straße und brauchen eine freie Anfahrtszone für einen Möbelwagen, ein Lieferfahrzeug oder für einen anderen Zweck?
Bei Umzügen in gesperrten Bereichen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Der Antrag ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem Umzugstermin zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Befahrung der Fußgängerzone oder für Park-und Haltverbotsbereiche.
Der ständige direkte Kontakt mit dem Bürger zeichnet den Fachbereich Öffentliche Ordnung ganz besonders aus. Sei es im Bürgerbüro, im Rahmen der Verkehrsüberwachung, bei der Überwachung der Einhaltung der Landeshundeverordnung, bei der Ausländerbehörde und nicht zuletzt beim Standesamt.
Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot beantragen, Halteverbotszone einrichten, Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen, Straßenmusik