Für die Sperrung von Parkplätzen für einen Wohnungsumzug kann durch den Durchführenden des Umzuges (Privatperson/Umzugsfirma) ein Antrag auf Erteilung eines Haltverbots (siehe erstes Formular unten) gestellt werden.
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone benötigen, beispielsweise für Umzüge, Baustellenbelieferungen oder ähnliche Anlässe. Das Haltverbot können Sie entweder online, per E-Mail, Fax oder Post beantragen.