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Straßenverkehrsbehörde


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Deutschland · 54292  Trier

Kurzbeschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde ergreift Maßnahmen zur Verkehrsregelung und -lenkung
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Deutschland · 47439  Moers

Kurzbeschreibung
Die Sondernutzung basiert auf dem Straßen- und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diese beeinträchtigt.
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Deutschland · 45131  Essen

Kurzbeschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis.
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Deutschland · 03044  Cottbus

Kurzbeschreibung
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Die Entscheidung obliegt dem Fachamt und wird im Einzelfall geprüft.
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Deutschland · 17033  Neubrandenburg

Kurzbeschreibung
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze) stellt eine Sondernutzung dar. Diese ist in der Regel erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist beim Träger der Straßenbaulast einzuholen.
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