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BF3plus

Begleitfahrzeug BF3-Plus: BF3 ist ein Kürzel und steht für „Begleitfahrzeug der dritten Generation“. Wie BF3 aber kann insgesamt 11 Verkehrszeichen anzeigen. Auch ist eine Blackbox (Aufzeichnungsgerät) vorgeschrieben.

Das Begleitfahrzeug vom Typ BF3plus ist für die Begleitung auf der Autobahn für den Geschwindigkeitsbereich 0 km/h (Absenken) und bis zu 5 km/h (Brückenauflagen) vorgesehen. Bei diesem Begleitfahrzeugtyp sind elf Verkehrszeichen einmal permanent und einmal - natürlich nicht bei Zeichen 101 selbst - im automatischen Wechsel mit StVO - Zeichen 101 schaltbar. Die Bezeichnung „plus“ weist auf die 8 Verkehrszeichen hin, die zusätzlich zum BF 3 in der WVZ-Anlage enthalten sind. Die Abstrahlrichtung der WVZ-Anlage ist ausschließlich nach hinten. Eine Kombination BF3 und BF3plus ist möglich, jedoch muss hier die Voraussetzung des Fahrpersonals beachtet werden.

Um zu verhindern, dass Großraum- und Schwertransporteure falsche oder nicht zulässige Zeichen in den WVZ-Anlagen zeigen, und damit die örtlichen Straßenverkehrsbehörden die korrekte Durchführung der straßenverkehrsrechtliche Anordnung kontrollieren können, ist eine Aufzeichnungsgerät für BF3plus- und BF4-Fahrzeuge vorgeschrieben. Die Anforderungen an die Innenausstattung decken sich in beiden Fällen mit denen an BF3-Fahrzeuge.

Die Ausrüstung eines BF3plus-Fahrzeuges im Einzelen

  • WVZ-Anlage klapp- oder abdeckbar als Dachaufsatz zum rückwärtigen Abstrahlen der StVO-Zeichen 101, 222-10, 222-20, 250, 274-54, 274-56, 274-58. 274-60, 274-62, 276, 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blinklicht
  • rot-weiß-schraffierte retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeugrückfront in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Grundfläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss
  • klappbares / abnehmbares Schild „Schwertransport“ (schwarze Schrift auf weißem Grund), welches auf der Rückfront in der unteren Hälfte der Grundfläche platziert werden muss
  • Kennleuchten für gelbes Blinklicht (LED-Kennleuchten, Blitzleuchten oder RUL) nach § 52 Absatz 4 Nummer 4 StVZO unter Beachtung der geometrischen Sichtbarkeit
  • Bei allen Begleitfahrzeugen darf das gesamte rückwärtige Verkehrszeichenbild keine Werbung beinhalten.

BF4

Begleitfahrzeug BF4: BF4 ist ein Kürzel und steht für „Begleitfahrzeuge der vierten Generation“. Wie BF3-Plus aber WVZ-Anlage kann gedreht werden und zusätzlich ist die Fahrzeugfarbe (Schwefelgelb) vorgeschrieben. Die WVZ-Anlage wird in alle Richtungen eingesetzt, vor allem außerhalb von Autobahnen. Im Gegensatz zum BF3- und BF3plus-Fahrzeug muss außerdem das Schild „Schwertransport“ retroreflektierend sein.

Mit Änderung der Verwaltungsvorschrift wird das BF4 inklusive Verwaltungshelfer auf festgelegten Strecken nach Regelplänen eingesetzt. Bei diesem Fahrzeug können alle vorgeschriebenen 11 Verkehrszeichen laut Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten mit der WVZ-Anlage nach allen vier Fahrzeugseiten abgestrahlt werden.

BF4-Fahrzeuge hingegen sollen nach Veröffentlichung entsprechender Musterpläne für Fälle abseits der Autobahn anstelle einer Polizeibegleitung (Absicherung ausschließlich nach vorne) zum Einsatz kommen. Bei Letzterem muss sich das Fahrpersonal zusätzlich von örtlichen Verkehrsbehörden unterweisen lassen. Für den Regelbetrieb ist bei beiden Fahrzeugtypen ein entsprechender Ländererlass notwendig.

Die Ausrüstung eines BF4-Fahrzeuges im Einzelen

  • Das Begleitfahrzeug in einheitlicher Farbgestaltung „gelb“ (RAL 1016, Schwefelgelb) ist mit seitlichen Konturmarkierungen „weiß“ gemäß § 53 Absatz 10 StVZO (ECE 104) auszustatten
  • WVZ-Anlage klapp- oder abdeckbar als Dachaufsatz zum nach vorne und seitlichem Abstrahlen (seitliche Platzierung der WVZ-Anlage in Fahrzeugmitte oder an der A-Säule beginnend) der StVO-Zeichen 101, 222-10, 222-20, 250, 274-54, 274-56, 274-58. 274-60, 274-62, 276, 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink- oder Blitzlicht
  • klappbares / abnehmbares Schild „Schwertransport“ (schwarze Schrift auf weißem Grund, retroreflektierend), welches auf der Rückfront, der Front im Bereich der Motorhaube und seitlich auf der weißen Fläche zwischen den schraffierten Bereichen auf beiden Seiten platziert werden muss
  • Front: rot-weiß-schraffierte retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeugfront in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Grundfläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss
  • Seite: rot-weiß-retroreflektierende um die WVZ-Anlage, einschließlich die Fahrzeugseite in der Breite der WVZ in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Fläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss.
  • Rückfront: Kennzeichnung der Rückfront wie Begleitfahrzeug BF3/BF3plus.
  • Kennleuchten für gelbes Blinklicht (LED-Kennleuchten, Blitzleuchten oder RUL) nach § 52 Absatz 4 Nummer 4 StVZO unter Beachtung der geometrischen Sichtbarkeit
  • Ausstattung mit 4 über die Längsseite verteilten nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten gemäß § 51a Absatz 6 StVZO (Richtlinie 76/756/EWG)

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Verkehrssicherung

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