Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Durchführung von Umzügen Im Rahmen der Durchführung von Umzügen kann im Amt für Verkehrsanlagen ein Antrag auf Ausschilderung eines Haltverbotsbereiches zur Gewährleistung des fließenden Verkehrs gestellt werden