Eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung benötigen Sie bei Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder öffentlichen Straßenraumes (Gehwegflächen, Parkstreifen, Fahrbahnflächen oder Fußgängerzonen).
Wenn die Örtlichkeit kein reguläres Abstellen eines Kraftfahrzeuges zur Bewerkstellung des Umzuges erlaubt, können Sie bei der Polizei Bremen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d.h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport.