BF3
Begleitfahrzeug BF3: BF3 ist ein Kürzel und steht für „Begleitfahrzeug der dritten Generation“. Diese Fahrzeuge werden benötigt, um Großraum- u. Schwertransporte, die in der Bundesrepublik Deutschland unterwegs sind, abzusichern.
BF3 Fahrzeuge sind viel umfangreicher ausgestattet. Die Ausrüstung bei diesen Fahrzeugen richtet sich nach der RGST 1992 (Richtlinien für Schwer- und Großraumtransporte). Diese Fahrzeuge haben eine Wechselverkehrszeichenanlage-Anlage, gelben Rundumleuchten, Funkgeräten, Telefon und eine besonderer Ausstattung. Es können 3 Verkehrszeichen angezeigt werden (101, 276, 277). BF3-Fahrzeuge werden eingesetzt, um einen Transport nach hinten abzusichern.
Führer von BF3-Fahrzeugen, also Fahrer von Begleitfahrzeugen mit WVZ, sind durch die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) besonders geschult. Fahrberechtigungen (der so genannte „BF3-Schein“) werden nur nach erfolgreich bestandener Prüfung erteilt, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss.
Das Bundesverkehrsministerium macht neue Vorgaben für die Ausrüstung und das Aussehen von Begleitfahrzeugen der Typen „BF3“, „BF3plus“ und „BF4“.
Laut dem neuen Merkblatt des Bundesverkehrsministerium für die Ausrüstung und das Aussehen von Begleitufahrzeugen der Typen „BF3“, „BF3plus“ und „BF4“. müssen private, firmeneigene Begleitfahrzeuge der dritten Generation (Typ „BF3“), die nach dem 1. Juli 2015 in Betrieb gehen, ab sofort den folgenden Anforderungen entsprechen:
- Die Grundfläche im Verkehrszeichenbild am hinteren Fahrzeugende muss zwingend weiß sein (Fläche zwischen den rot-weiß schraffierten Bereichen),
- es gibt keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Feuerlöschers,
- das mitzuführende Maßband muss nun eine Mindestlänge von 50 Metern aufweisen,
- statt der bisher vorgeschriebenen aufstellbaren Ständer mit StVO-Zeichen 101 sind vier normale Warndreiecke gemäß Paragraf 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mitführen,
- außerdem sind die Anforderungen an die 5 Leitkegel (StVO-Zeichen 610) sind für die BF3-Fahrzeuge mit Inbetriebnahme ab 01.07.15 konkretisiert worden. Folgende Eigenschaften müssen die Leitkegel (ein-oder zweiteilig) erfüllen:
- Die Leitkegel müssen TL-und BASt-geprüft sein
- Höhe: 750mm; Gewichtsklasse: III; Reflexfolie RA2 bzw. Folientyp B
Alle BF3-Fahrzeuge, die schon vor dem 30 Juni 2015 in Betrieb gewesen und nach dem alten Merkblatt ausgerüstet sind, genießen nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums Bestandsschutz.
Die Ausrüstung eines BF3-Fahrzeuges im Einzelen
- Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ-Anlage), klappbar als Dach- oder Heckaufsatz zum rückwärtigen Abstrahlen der STVO-Zeichen 101 - 276 - 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink- oder Blitzlicht
- Rot - Weiß schraffierte, retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeug - Rückfront in Folie Typ 2
- 1 Schalttafel zum Bedienen der WVZ-Anlage durch das Fahrpersonal des Begleitfahrzeuges mit Rückmeldung der Funktionen und der Funktionstüchtigkeit der Anlage, wobei die Schaltung, selbst die Umschaltung von Haupt- und Nebenlampe, einen Dämmerungsschalter sowie eine Verstümmelungsautomatik beinhalten muß
- klappbares oder abnehmbares Schild mit dem Aufdruck “Schwertransport” (schwarze Schrift auf weißem Grund), welches unterhalb der Fenster platziert werden muß
- 2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumkennleuchten) nach §52 Abs. 4 StVZO
- Mobiltelefon (wahlweise im Begleitfahrzeug oder im Schwer- bzw. Großraumtransport)
- 1 Funkgerät plus ein zusätzliches Handfunkgerät
- 5 Leitkegel - Zeichen nach §610 STVO (Lübecker Hüte)
- 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
- 4 normale Warndreiecke gemäß Paragraf 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- 2 Warnflaggen Rot - Weiß
- 1 Warnweste
- 1 Höhenmeßgerät
- 1 Massband (mindestens 50 Meter Skala / Einteilung)