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Fahrzeugbegleitungen

 

Einsatzgebiete:

(Auszug aus Wikipedia)

Krane:
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl aktueller Hersteller:

BF2

Begleitfahrzeug BF2: BF2 ist ein Kürzel und steht für „Begleitfahrzeug der zweiten Generation“. Für BF2 Fahrzeuge reicht es aus, wenn ein beliegiges Fahrzeug (kein LKW) mit gelben Rundumkennleuchten und einem Funkgerät (für Kommunikation zwischen Transport und Begleitfahrzeug), sowie mit einem Telefon ausgerüstet sind. Dies ist die einfachste Variante der Transportbegleitung und Absicherung.

Wird meistens eingesetzt, um einen Transport nach vorne abzusichern und auf Durchfahrtshöhe und -breite zu achten.

Die Ausrüstung eines BF3-Fahrzeugs im Einzelnen:

  • Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ-Anlage), klappbar als Dach- oder Heckaufsatz zum rückwärtigen Abstrahlen der STVO-Zeichen 101 - 276 - 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink- oder Blitzlicht
  • Rot- Weiß schraffierte, retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeug - Rückfront in Folie Typ 2
  • 1 Schalttafel zum Bedienen der WVZ-Anlage durch das Fahrpersonal des Begleitfahrzeuges mit Rückmeldung der Funktionen und der Funktionstüchtigkeit der Anlage, wobei die Schaltung, selbst die Umschaltung von Haupt- und Nebenlampe, einen Dämmerungsschalter sowie eine Verstümmelungsautomatik beinhalten muß
  • klappbares oder abnehmbares Schild mit dem Aufdruck “Schwertransport” (schwarze Schrift auf weißem Grund), welches unterhalb der Fenster platziert werden muß
  • 2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumkennleuchten) nach §52 Abs. 4 StVZO
  • Mobiltelefon (wahlweise im Begleitfahrzeug oder im Schwer- bzw. Großraumtransport)
  • 1 Funkgerät plus ein zusätzliches Handfunkgerät
  • 5 Leitkegel - Zeichen nach §610 STVO (Lübecker Hüte)
  • 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
  • 4 aufstellbare Ständer Verkehrszeichen 101 (STVO) Kantenlänge 600mm
  • 2 Warnflaggen Rot - Weiß
  • 1 Warnweste
  • 1 Feuerlöscher ABC 6kg
  • 1 Höhenmeßgerät
  • 1 Massband (mindestens 20 Meter Skala / Einteilung)

BF3

Begleitfahrzeug BF3: BF3 ist ein Kürzel und steht für „Begleitfahrzeug der dritten Generation“. Diese Fahrzeuge werden benötigt, um Großraum- u. Schwertransporte, die in der Bundesrepublik Deutschland unterwegs sind, abzusichern.

BF3 Fahrzeuge sind viel umfangreicher ausgestattet. Die Ausrüstung bei diesen Fahrzeugen richtet sich nach der RGST 1992 (Richtlinien für Schwer- und Großraumtransporte). Diese Fahrzeuge haben eine Wechselverkehrszeichenanlage-Anlage, gelben Rundumleuchten, Funkgeräten, Telefon und eine besonderer Ausstattung. Es können 3 Verkehrszeichen angezeigt werden (101, 276, 277). BF3-Fahrzeuge werden eingesetzt, um einen Transport nach hinten abzusichern.

Führer von BF3-Fahrzeugen, also Fahrer von Begleitfahrzeugen mit WVZ, sind durch die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) besonders geschult. Fahrberechtigungen (der so genannte „BF3-Schein“) werden nur nach erfolgreich bestandener Prüfung erteilt, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss.

Das Bundesverkehrsministerium macht neue Vorgaben für die Ausrüstung und das Aussehen von Begleitfahrzeugen der Typen „BF3“, „BF3plus“ und „BF4“.

Laut dem neuen Merkblatt des Bundesverkehrsministerium für die Ausrüstung und das Aussehen von Begleitufahrzeugen der Typen „BF3“, „BF3plus“ und „BF4“. müssen private, firmeneigene Begleitfahrzeuge der dritten Generation (Typ „BF3“), die nach dem 1. Juli 2015 in Betrieb gehen, ab sofort den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Die Grundfläche im Verkehrszeichenbild am hinteren Fahrzeugende muss zwingend weiß sein (Fläche zwischen den rot-weiß schraffierten Bereichen),
  • es gibt keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Feuerlöschers,
  • das mitzuführende Maßband muss nun eine Mindestlänge von 50 Metern aufweisen,
  • statt der bisher vorgeschriebenen aufstellbaren Ständer mit StVO-Zeichen 101 sind vier normale Warndreiecke gemäß Paragraf 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mitführen,
  • außerdem sind die Anforderungen an die 5 Leitkegel (StVO-Zeichen 610) sind für die BF3-Fahrzeuge mit Inbetriebnahme ab 01.07.15 konkretisiert worden. Folgende Eigenschaften müssen die Leitkegel (ein-oder zweiteilig) erfüllen:
    - Die Leitkegel müssen TL-und BASt-geprüft sein
    - Höhe: 750mm; Gewichtsklasse: III; Reflexfolie RA2 bzw. Folientyp B

Alle BF3-Fahrzeuge, die schon vor dem 30 Juni 2015 in Betrieb gewesen und nach dem alten Merkblatt ausgerüstet sind, genießen nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums Bestandsschutz.

Die Ausrüstung eines BF3-Fahrzeuges im Einzelen

  • Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ-Anlage), klappbar als Dach- oder Heckaufsatz zum rückwärtigen Abstrahlen der STVO-Zeichen 101 - 276 - 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink- oder Blitzlicht
  • Rot - Weiß schraffierte, retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeug - Rückfront in Folie Typ 2
  • 1 Schalttafel zum Bedienen der WVZ-Anlage durch das Fahrpersonal des Begleitfahrzeuges mit Rückmeldung der Funktionen und der Funktionstüchtigkeit der Anlage, wobei die Schaltung, selbst die Umschaltung von Haupt- und Nebenlampe, einen Dämmerungsschalter sowie eine Verstümmelungsautomatik beinhalten muß
  • klappbares oder abnehmbares Schild mit dem Aufdruck “Schwertransport” (schwarze Schrift auf weißem Grund), welches unterhalb der Fenster platziert werden muß
  • 2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumkennleuchten) nach §52 Abs. 4 StVZO
  • Mobiltelefon (wahlweise im Begleitfahrzeug oder im Schwer- bzw. Großraumtransport)
  • 1 Funkgerät plus ein zusätzliches Handfunkgerät
  • 5 Leitkegel - Zeichen nach §610 STVO (Lübecker Hüte)
  • 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
  • 4 normale Warndreiecke gemäß Paragraf 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • 2 Warnflaggen Rot - Weiß
  • 1 Warnweste
  • 1 Höhenmeßgerät
  • 1 Massband (mindestens 50 Meter Skala / Einteilung)

BF3plus

Begleitfahrzeug BF3-Plus: BF3 ist ein Kürzel und steht für „Begleitfahrzeug der dritten Generation“. Wie BF3 aber kann insgesamt 11 Verkehrszeichen anzeigen. Auch ist eine Blackbox (Aufzeichnungsgerät) vorgeschrieben.

Das Begleitfahrzeug vom Typ BF3plus ist für die Begleitung auf der Autobahn für den Geschwindigkeitsbereich 0 km/h (Absenken) und bis zu 5 km/h (Brückenauflagen) vorgesehen. Bei diesem Begleitfahrzeugtyp sind elf Verkehrszeichen einmal permanent und einmal - natürlich nicht bei Zeichen 101 selbst - im automatischen Wechsel mit StVO - Zeichen 101 schaltbar. Die Bezeichnung „plus“ weist auf die 8 Verkehrszeichen hin, die zusätzlich zum BF 3 in der WVZ-Anlage enthalten sind. Die Abstrahlrichtung der WVZ-Anlage ist ausschließlich nach hinten. Eine Kombination BF3 und BF3plus ist möglich, jedoch muss hier die Voraussetzung des Fahrpersonals beachtet werden.

Um zu verhindern, dass Großraum- und Schwertransporteure falsche oder nicht zulässige Zeichen in den WVZ-Anlagen zeigen, und damit die örtlichen Straßenverkehrsbehörden die korrekte Durchführung der straßenverkehrsrechtliche Anordnung kontrollieren können, ist eine Aufzeichnungsgerät für BF3plus- und BF4-Fahrzeuge vorgeschrieben. Die Anforderungen an die Innenausstattung decken sich in beiden Fällen mit denen an BF3-Fahrzeuge.

Die Ausrüstung eines BF3plus-Fahrzeuges im Einzelen

  • WVZ-Anlage klapp- oder abdeckbar als Dachaufsatz zum rückwärtigen Abstrahlen der StVO-Zeichen 101, 222-10, 222-20, 250, 274-54, 274-56, 274-58. 274-60, 274-62, 276, 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blinklicht
  • rot-weiß-schraffierte retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeugrückfront in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Grundfläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss
  • klappbares / abnehmbares Schild „Schwertransport“ (schwarze Schrift auf weißem Grund), welches auf der Rückfront in der unteren Hälfte der Grundfläche platziert werden muss
  • Kennleuchten für gelbes Blinklicht (LED-Kennleuchten, Blitzleuchten oder RUL) nach § 52 Absatz 4 Nummer 4 StVZO unter Beachtung der geometrischen Sichtbarkeit
  • Bei allen Begleitfahrzeugen darf das gesamte rückwärtige Verkehrszeichenbild keine Werbung beinhalten.

BF4

Begleitfahrzeug BF4: BF4 ist ein Kürzel und steht für „Begleitfahrzeuge der vierten Generation“. Wie BF3-Plus aber WVZ-Anlage kann gedreht werden und zusätzlich ist die Fahrzeugfarbe (Schwefelgelb) vorgeschrieben. Die WVZ-Anlage wird in alle Richtungen eingesetzt, vor allem außerhalb von Autobahnen. Im Gegensatz zum BF3- und BF3plus-Fahrzeug muss außerdem das Schild „Schwertransport“ retroreflektierend sein.

Mit Änderung der Verwaltungsvorschrift wird das BF4 inklusive Verwaltungshelfer auf festgelegten Strecken nach Regelplänen eingesetzt. Bei diesem Fahrzeug können alle vorgeschriebenen 11 Verkehrszeichen laut Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten mit der WVZ-Anlage nach allen vier Fahrzeugseiten abgestrahlt werden.

BF4-Fahrzeuge hingegen sollen nach Veröffentlichung entsprechender Musterpläne für Fälle abseits der Autobahn anstelle einer Polizeibegleitung (Absicherung ausschließlich nach vorne) zum Einsatz kommen. Bei Letzterem muss sich das Fahrpersonal zusätzlich von örtlichen Verkehrsbehörden unterweisen lassen. Für den Regelbetrieb ist bei beiden Fahrzeugtypen ein entsprechender Ländererlass notwendig.

Die Ausrüstung eines BF4-Fahrzeuges im Einzelen

  • Das Begleitfahrzeug in einheitlicher Farbgestaltung „gelb“ (RAL 1016, Schwefelgelb) ist mit seitlichen Konturmarkierungen „weiß“ gemäß § 53 Absatz 10 StVZO (ECE 104) auszustatten
  • WVZ-Anlage klapp- oder abdeckbar als Dachaufsatz zum nach vorne und seitlichem Abstrahlen (seitliche Platzierung der WVZ-Anlage in Fahrzeugmitte oder an der A-Säule beginnend) der StVO-Zeichen 101, 222-10, 222-20, 250, 274-54, 274-56, 274-58. 274-60, 274-62, 276, 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink- oder Blitzlicht
  • klappbares / abnehmbares Schild „Schwertransport“ (schwarze Schrift auf weißem Grund, retroreflektierend), welches auf der Rückfront, der Front im Bereich der Motorhaube und seitlich auf der weißen Fläche zwischen den schraffierten Bereichen auf beiden Seiten platziert werden muss
  • Front: rot-weiß-schraffierte retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeugfront in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Grundfläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss
  • Seite: rot-weiß-retroreflektierende um die WVZ-Anlage, einschließlich die Fahrzeugseite in der Breite der WVZ in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Fläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss.
  • Rückfront: Kennzeichnung der Rückfront wie Begleitfahrzeug BF3/BF3plus.
  • Kennleuchten für gelbes Blinklicht (LED-Kennleuchten, Blitzleuchten oder RUL) nach § 52 Absatz 4 Nummer 4 StVZO unter Beachtung der geometrischen Sichtbarkeit
  • Ausstattung mit 4 über die Längsseite verteilten nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten gemäß § 51a Absatz 6 StVZO (Richtlinie 76/756/EWG)

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