Auf vielen Straßen im Düsseldorfer Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge.
Zuständige Amt für Straßenrechtliche Anordnungen, Genehmigungen nach StVO
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Rechtliches
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